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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Inhalt

1. Allgemeines

  1. Die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg (“VAG”) betreibt die App NürnbergMOBIL für Android und iOS („NürnbergMOBIL“). NürnbergMOBIL bietet Möglichkeiten zur Anzeige, Bestellung und Bezahlung von Mobilitätsleistungen („Dienste“) bei dem jeweiligen Unternehmen („Anbieter“). Auch die VAG selbst kann Anbieter von Diensten sein. Die VAG ist kein Reiseveranstalter.
  2. Kunde ist eine natürliche Person. Kunde kann nur sein, wer das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Anmeldung vollendet hat.
  3. Bestimmte Dienste von NürnbergMOBIL sind ohne Registrierung nutzbar. Bestimmte Funktionen der NürnbergMOBIL-App sind nur für registrierte Kunden mit einem NürnbergMOBIL Nutzerkonto nutzbar.
  4. Jeder Anbieter ist für die Erbringung seiner Dienste verantwortlich. Der Kunde schließt einen Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter ab. Es gelten zusätzlich die jeweiligen AGB des Anbieters.
  5. Durch die Nutzung von NürnbergMOBIL erklärt der Kunde sein Einverständnis mit diesen Nutzungsbedingungen bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).
  6. Die VAG übernimmt keine Kosten, welche dem Kunden mittelbar oder unmittelbar aus der Nutzung von NürnbergMOBIL entstehen. Dies gilt insbesondere für Transaktionskosten der Kreditinstitute im Rahmen der Bestellung von Mobilitätsleistungen sowie für sämtliche Kosten der Telekommunikation.
  7. Die VAG bedient sich zum Betrieb des Gesamtsystems von NürnbergMOBIL der IT-Dienstleister GeoMobile GmbH, Emil-Figge-Str. 80, 44227 Dortmund und Smart Platforms GmbH, Wittelsbacher Straße 18, 10707 Berlin. Zu diesem Zweck werden zur Vertragsabwicklung erforderliche personenbezogene Daten an die genannten Dienstleister übermittelt. Ausführliche Informationen zur Datenübermittlung und zum Datenschutz finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

2. Nutzung von NürnbergMOBIL

2.1 Nutzung ohne Registrierung

Folgende Dienste von NürnbergMOBIL lassen sich ohne Registrierung mit einem Gastkonto (mehr Informationen zum Gastkonto finden sich in unserer Datenschutzerklärung) nutzen:

  • Verbindungsauskunft für ÖPNV-Verbindungen im VGN (mit Fußwegen)
  • Abfahrtsmonitor für VGN-Verkehrsmittel sowie DB-Regional- und Fernverkehr
  • Linien-Info (Störungsinformationen für VAG-Linien und Aufzüge an VAG-Haltestellen, Push-Dienst)
  • Messengernachrichten mit dem Abonnement von Kanälen im Punkt „Nachrichten”
  • Kauf von VGN-Tickets mit den Onlinebezahldiensten Apple Pay, Google Pay und Pay Pal
  • Taxiruf via Telefonanruf bei der Taxizentrale Nürnberg (Gebühren des Telefonanrufs abhängig vom Vertrag des Kunden mit seinem Telekommunikationsanbieter)

2.2 Nutzung mit Registrierung

  1. Mit einer Registrierung durch Anlegen eines Nutzerkontos für NürnbergMOBIL stehen zusätzlich zu den unter Ziffer 2.1 genannten, weitere Dienste zur Verfügung:
  • Kauf von VGN-Tickets via SEPA-Lastschriftmandat, Kreditkarte
  • Kauf des Deutschlandtickets via SEPA-Lastschriftmandat
  • Nutzung von VAG_Rad / VAG_LastenRad nach Maßgabe von Ziffer 4
  • Nutzung von dritten Mobilitätsdiensten nach Maßgabe von Ziffer 5
  • Synchronisierung von individuellen Einstellungen und Inhalten in der App (z.B. Linienfavoriten, Störungsabos, VGN-Ticketfavoriten, Abonnierte Kanäle im Punkt “Nachrichten”, ...)
  1. Die Anlage eines Nutzerkontos für NürnbergMOBIL erfolgt nach Absenden des elektronischen Registrierungsformulars und einer Bestätigung des von der VAG zugesendeten E-Maillinks durch den Kunden (Zwei-Faktor-Authentifizierung) sowie durch Bestätigung der Registrierung durch die VAG unter Geltung der jeweils gültigen Bedingungen, die der Kunde im Rahmen des Registrierungsprozesses zur Kenntnis nehmen kann. Die VAG stellt einem Kunden ein Nutzerkonto unter Vergabe von Kundenkennung und Passwort bereit. Als Kundenkennung gilt die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse (mehr Infos zum Nutzerkonto finden sich in unserer Datenschutzerklärung).
  2. Der Kunde ist verpflichtet, für sein Nutzerkonto seine E-Mail-Adresse und gegebenenfalls weitere benötigte, durch Eingabemasken abgefragte Daten vollständig und richtig anzugeben. Ohne die richtige und vollständige Eingabe der folgenden Daten ist eine vollumfängliche Nutzung der mit einem Nutzerkonto nutzbaren Dienste nur eingeschränkt möglich.
  • Anrede
  • Vorname und Nachname
  • Vollständige Adresse
  • Geburtsdatum (relevant u.a. für den Kauf von VGN-Tickets und für VAG_Rad / VAG_LastenRad Mieten)
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer mobil (relevant u.a. für VAG_Rad / VAG LastenRad Mieten)
  • Gewünschte Zahlart (relevant u.a. für den Kauf von VGN-Tickets und für VAG_Rad / VAG LastenRad Mieten)
  • Kontoverbindung mit IBAN (im Falle Nutzung SEPA-Lastschriftverfahren)
  • Kreditkartendaten (im Falle Nutzung Kreditkartenzahlung)
  1. Die VAG behält sich vor, die Eröffnung eines Nutzerkontos für einen Kunden abzulehnen, insbesondere falls berechtigter Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommen wird.
  2. Der Kunde wird sein Passwort geheim halten und Dritten keinen Zugang zu NürnbergMOBIL sowie auch im Übrigen keine Nutzung seiner Zugangsdaten ermöglichen. Er wird sein Nutzerkonto mit angemessenen und zumutbaren Maßnahmen (z.B. Geräte-PIN) vor dem Zugriff durch Dritte schützen. Jede Nutzung von NürnbergMOBIL mit Zugangsdaten des Kunden und jede sonstige Verwendung seiner Zugangsdaten wird dem Kunden zugerechnet.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, von ihm im Nutzerkonto hinterlegte Daten auf aktuellem Stand zu halten. Dies gilt insbesondere für Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer sowie bei Nutzung der Bezahlfunktion von NürnbergMOBIL auch für die Zahlungsinformationen.
  4. Ein Nutzerkonto bietet auch Anzeigemöglichkeiten für aktuell oder früher über NürnbergMOBIL bestellte, abgerechnete oder bezahlte Dienste.
  5. .

2.3 Kündigung Gast-und/oder Nutzerkonto/Registrierung

  1. Die VAG kann das Gast- und/oder Nutzerkonto und die Nutzungsmöglichkeit von NürnbergMOBIL mit einer Frist von sechs Wochen ordentlich kündigen. Eine Deaktivierung des Gast und/oder Nutzerkontos hat keinen Einfluss auf zu diesem Zeitpunkt bestehende Mobilitätsverträge und bereits erfolgte Verwendungen der Kundenkennung sowie deren Abwicklung. Für Kündigungen und Stornierungen eines Mobilitätsvertrags gelten die Vereinbarungen zwischen Kunde und Anbieter.
  2. Die VAG kann die Nutzung von NürnbergMOBIL durch den Kunden fristlos kündigen und/oder das Gast- und/oder Nutzerkonto und die NürnbergMOBIL-Kennung des Kunden ganz oder teilweise sofort sperren,
  • wenn das Gast- und/oder Nutzerkonto unrichtige Angaben enthält oder
  • wenn eine Kommunikation über Kontaktdaten im Gast- und/oder Nutzerkonto des Kunden wiederholt nicht erfolgreich ist (etwa E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer veraltet) oder
  • bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen oder gegen Bedingungen der Mobilitätsverträge zwischen Kunde und Anbieter durch den Kunden, außer der Verstoß ist nicht erheblich oder

wenn berechtigter Grund für die Annahme besteht, dass der Kunde seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt oder ein begründeter Verdacht für eine missbräuchliche Nutzung von Diensten besteht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt im Übrigen unberührt.

3. ÖPNV-Tickets

Der Kunde kann über die App NürnbergMOBIL ausgewählte Tarifprodukte („VGN-Tickets“) des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg („VGN“) und das Deutschlandticket online erwerben. Für alle ÖPNV-Tickets gelten die jeweils aktuellen „Beförderungsbedingungen“ (https://www.vgn.de/produkte/gemeinschaftstarif/kapitel/01/) und „Tarifbestimmungen“ (https://www.vgn.de/produkte/gemeinschaftstarif/kapitel/02/).

3.1 Allgemeines

  1. Die unter diesem Punkt dargestellten Bedingungen gelten für alle in der App NürnbergMOBIL erhältlichen ÖPNV-Tickets.
  2. In der App NürnbergMOBIL sind nur Fahrausweise für die Verwendung auf mobilen Endgeräten erhältlich („HandyTicket“). Ein Ausdruck oder eine Weitergabe des Tickets, beispielsweise via Screenshot, ist nicht möglich. Hinweis: Das Deutschlandticket als eTicket in Form einer Chipkarte kann im Onlineshop des VGN bestellt werden (https://meinabo.vag.de/).
  3. Der Verkauf der ÖPNV-Tickets erfolgt durch die VAG.
  4. Die angebotene Auswahl kann sich jederzeit und ohne Vorankündigung ändern. Die jeweiligen vom Kunden zu zahlenden Preise werden beim Erwerbsvorgang angezeigt.
  5. Der Kunde muss beim Betreten des Fahrzeugs über einen für diese Fahrt gültigen Fahrausweis verfügen. Ein Erwerb nach Fahrtantritt ist nicht zulässig. Kann der Kunde den Nachweis über den Besitz eines gültigen Tickets bei der Fahrausweiskontrolle nicht erbringen, wird dies als Fahrt ohne gültiges Ticket geahndet. Gemäß den jeweils geltenden „Beförderungsbedingungen“ (https://www.vgn.de/produkte/gemeinschaftstarif/kapitel/01/) und „Tarifbestimmungen“ (https://www.vgn.de/produkte/gemeinschaftstarif/kapitel/02/) wird in diesen Fällen vom Nutzer ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben.
  6. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, für eine ausreichende Hard- und Softwareausstattung zu sorgen, mit der das HandyTicket am Display eines mobilen Endgerätes angezeigt werden kann. Der Kunde muss sich im Vorfeld über die Kompatibilität seines Endgerätes informieren. Ist eine einwandfreie Darstellung des HandyTickets nicht möglich, besitzt das HandyTicket keine Gültigkeit.
  7. Kann der Kunde den Nachweis des Tickets bei der Ticketkontrolle wegen Versagens des verwendeten Endgerätes, auf dem das Ticket anzuzeigen ist, nicht erbringen (z. B. infolge technischer Störungen, leerer Akku etc.), erbringt aber innerhalb von 10 Tagen einen Nachweis, dass er zum Zeitpunkt der Kontrolle Inhaber eines gültigen elektronischen Fahrausweises war, greifen die Regelungen gemäß Abschnitt A §9 des jeweils gültigen VGN-Gemeinschaftstarifs.
  8. Gültige HandyTickets werden direkt in der App gespeichert und können dort jederzeit aufgerufen werden. Die HandyTickets berechtigen nur zum sofortigen Fahrtantritt, soweit sie nicht mit einem bestimmten Gültigkeitszeitraum versehen sind.
  9. Eine Rückerstattung, Stornierung oder ein Umtausch von HandyTickets ist ausgeschlossen.
  10. Die HandyTickets sind nach Aufforderung des Betriebspersonals so vorzuzeigen, dass alle Angaben vollständig und einwandfrei lesbar und überprüfbar sind.
  11. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit des Ticketkaufs über NürnbergMOBIL oder eines fehlerhaften bzw. unvollständigen Downloads des HandyTickets, ist der Kunde vor Fahrtantritt verpflichtet, anderweitig ein gültiges Ticket zu erwerben.
  12. Die per E-Mail verschickte Bestellbestätigung gilt nicht als Rechnung und berechtigt demnach nicht zum Vorsteuerabzug.
  13. Transaktionen, die durch falsch installierte Soft- oder Hardware des Kunden scheitern, werden voll berechnet, wenn der Datentransfer auf der Serverseite vollständig und erfolgreich abgelaufen ist.
  14. Die VAG behält sich das Recht vor, die Informationen und die in diesen Informationen beschriebenen Produkte jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, zu korrigieren und/oder zu verbessern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Dies gilt ebenfalls für Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen sowie für Störungsbehebungen und Wartungen.
  15. Die VAG bedient sich zur Abwicklung der Ticket-Bestellungen über NürnbergMOBIL des IT-Dienstleisters eos.uptrade GmbH, Schanzenstr. 70, 20357 Hamburg. Zu diesem Zweck werden zur Vertragsabwicklung erforderliche personenbezogene Daten an den genannten Dienstleister übermittelt. Ausführliche Informationen zur Datenübermittlung und zum Datenschutz finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

3.2 VGN-Tickets

Ticketerwerb und Nutzung

HandyTickets sind nicht übertragbar und gelten nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis für die auf der Fahrkarte angegebene Person.

Vertragsschluss

  1. Der Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich einer Bonitäts- und Datenprüfung durch die VAG und die LOGPAY Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn oder einem anderen damit beauftragten Unternehmen. Mit dem Erhalt der Bestellbestätigung per E-Mail über den Kauf des HandyTickets, kommt es zum Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und der VAG Der Kaufpreis ist sofort fällig.
  2. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung des durch den Vertragsabschluss zustande gekommenen Ticketentgelts über die in NürnbergMOBIL jeweils zur Verfügung gestellten Zahlungsfunktionen.

3.3 Deutschlandticket

Für das Deutschlandticket gelten zusätzlich zu den unter 3.1 genannten VGN Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen zusätzlich die Tarifbestimmungen zum Deutschlandticket in der jeweils aktuellen Fassung (https://www.vgn.de/media/tarif_d-ticket.pdf). Weiterhin gelten die Bestimmungen der Verkehrsunternehmen und -verbünde der jeweils genutzten Verkehrsmittel außerhalb des VGN-Gebiets. Es obliegt dem Fahrgast, sich vor Fahrtantritt über diese selbst zu informieren. Für das Deutschlandticket gelten die unter Ziffer 3.1 dargestellten sowie zusätzlich die im Folgenden genannten Bedingungen.

Ticketerwerb und Nutzung

  1. Die Bestellung des Deutschlandtickets erfolgt direkt in der NürnbergMOBIL-App.
  2. Die Bezahlung für das Deutschlandticket wird für den ersten Monat über LOGPAY abgewickelt. Alle weiteren Monate werden von der VAG selbst abgewickelt.
  3. Bei der Bestellung des Deutschlandtickets in der App erteilt man hierzu zwei separate SEPA-Lastschriftmandate, eines an die VAG und eines an die LOGPAY. Andere Zahlverfahren sind ausgeschlossen. Mit Erteilung der Lastschriftmandate wird auf die Schriftform der Mandate verzichtet.
  4. Die Abwicklung der Bestellung erfolgt durch das an die NürnbergMOBIL-Plattform angebundene Vertriebshintergrundsystem der VAG Die VAG bedient sich zur Abwicklung der Deutschlandticket-Bestellungen über NürnbergMOBIL zusätzlich zu den unter 3.1 genannten Dienstleistern noch des IT-Dienstleisters Sales:Consult, Wiesenweg 11 b, D-25462 Rellingen (bei Hamburg). Zu diesem Zweck werden zur Vertragsabwicklung erforderliche personenbezogene Daten an den genannten Dienstleister übermittelt.

Ausführliche Informationen zur Datenübermittlung und zum Datenschutz finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

Vertragsabschluss

  1. Der Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich einer Bonitäts- und Datenprüfung durch die VAG und die LOGPAY Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn oder einem anderen damit beauftragten Unternehmen. Mit dem Erhalt der Bestellbestätigung per E-Mail über den Kauf des Abonnements, kommt es zum Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und der VAG. Der Kaufpreis ist sofort fällig.
  2. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung des durch den Vertragsabschluss zustande gekommenen Ticketentgelts über die in NürnbergMOBIL jeweils zur Verfügung gestellten Zahlungsfunktionen.

Ausstellung mit Lichtbild

  1. Die Ausstellung des Deutschlandtickets mit Lichtbild ist optional möglich. Bei einer Ausstellung mit Lichtbild ist in bestimmten Regionen in Deutschland (z.B. im VGN-Gebiet) kein amtlicher Lichtbildausweis bei Fahrausweisprüfungen zusätzlich erforderlich. Es obliegt dem Fahrgast, sich vor Fahrtantritt über diese Bedingungen selbst zu informieren.
  2. Die Ausstellung des Deutschlandtickets mit Lichtbild erfolgt, wenn der Kunde zuvor gem. Art. 6 Abs. 1 lit a DS-GVO – jederzeit widerruflich – eingewilligt hat. Im Anschluss ist bei der Bestellung des Deutschlandtickets das Hochladen eines Lichtbildes des Deutschlandticket-Inhabers erforderlich. Auf Ziffer 11 (Datenschutz) dieser AGB wird verwiesen.
  3. Alternativ kann das Deutschlandticket ohne Lichtbild mit einem Hinweistext "nur gültig mit amtlichen Lichtbildausweis" ausgestellt werden.

Verknüpfung / Anzeige in NüMO

  1. Alternativ zur Bestellung des Deutschlandtickets über die NürnbergMOBIL-App kann das Ticket auch über den Onlineshop des VGN (https://meinabo.vag.de/) erworben und in der NürnbergMOBIL-App als Handyticket angezeigt werden. Der Kunde muss hierzu im VGN-Onlineshop am Ende des Bestellprozesses die NürnbergMOBIL-App als Ausgabemedium wählen.
  2. Die Verknüpfung zwischen der Bestellung und NürnbergMOBIL erfolgt dabei automatisch über die E-Mail-Adresse. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde im VGN-Onlineshop bei der Bestellung die in NürnbergMOBIL registrierte E-Mail-Adresse angegeben hat.

4. VAG_Rad / VAG_LastenRad

4.1 Allgemeines

  1. In NürnbergMOBIL ist die Miete und Rückgabe von Fahrrädern aus dem Fahrradmietsystem der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg „VAG_Rad“ und „VAG_LastenRad“ als Dienst der VAG abhängig von den vorhandenen Kapazitäten möglich.
  2. Die VAG bedient sich zum Betrieb von „VAG_Rad“ und „VAG_LastenRad“ des Dienstleisters TIER Mobility SE, Eichhornstraße 3, 10785 Berlin . Zu diesem Zweck werden zur Vertragsabwicklung erforderliche personenbezogene Daten an den genannten Dienstleister übermittelt. Ausführliche Informationen zur Datenübermittlung und zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

4.2 Registrierung

  1. In NürnbergMOBIL steht die Nutzung von VAG_Rad und VAG_LastenRad nur registrierten Kunden zur Verfügung.
  2. Wer VAG_Rad und VAG_LastenRad nutzen möchte, muss bei der Registrierung in der App (Menüpunkt „Mein NüMO“) folgende zusätzliche Pflichtangaben machen:
  • Vorname und Nachname
  • Vollständige Adresse
  • Telefonnummer
  • Hinterlegung eines Zahlungsmittels. Dies gilt explizit auch für Kunden, die VAG_Rad / VAG_LastenRad nur mittels (Abo-) Freiminuten oder eines Gutscheincodes nutzen möchten.
  1. Der Kunde ist verpflichtet, die VAG unverzüglich über während der Geschäftsbeziehung eintretende Änderungen seiner persönlichen Daten sowie seiner für die Abrechnung notwendigen Daten (Bankverbindung, Kreditkartendaten) zu informieren.
  2. Die Anmietung und Rückgabe des VAG_Rads ist alternativ telefonisch möglich. Dafür ist eine persönliche Anmeldung zur Registrierung im KundenCenter der VAG nötig. Dabei gelten für die Registrierung die Regelungen nach Ziffer 4.2,2 und 4.2,3 entsprechend. Es gelten darüber hinaus die Regelungen dieser AGB Ziffer 4. VAG_RAD/VAG_Lastenrad sowie die allgemeinen Regelungen dieser AGB, insbesondere zu Kündigungsfristen und Haftung.

4.3 Beginn und Dauer des Mietverhältnisses

  1. Die kostenpflichtige Anmietung eines Mietrades beginnt mit der Entsperrung des Rahmenschlosses. Für das Mietverhältnis gilt die jeweils aktuelle Fassung AGB NürnbergMOBIL-App.
  2. Die Kostenpflicht für die Anmietung endet nach dem korrekten Schließen des Rahmenschlosses und dem Eingang der Rückgabebenachrichtigung bei der VAG. Die errechneten Fahrtkosten werden sofort fällig. Der Rückgabevorgang und die Anmietung sind abgeschlossen, sobald der Kunde die Rückgabebestätigung von der VAG in der Smartphone App erhalten hat bzw. bei telefonischer Anmietung manuell das VAG_Rad geschlossen hat.
  3. Der Kunde kann das Mietrad während der Dauer der Miete unter Beachtung der Vorgaben dieser AGB parken, so dass das Mietrad während des Parkens für den Kunden verfügbar bleibt. Die kostenpflichtige Anmietung läuft in diesem Zeitraum weiter.
  4. Bei Problemen muss unverzüglich der Kundenservice über das Kontaktformular „Problem melden“ in der NürnbergMOBIL-App oder die Servicehotline 0911 283-2453 informiert werden.

4.4 Nutzungsvorschriften

  1. Die Mieträder dürfen nicht benutzt werden:
  • von Personen, die jünger als 18 Jahre sind (außer in Begleitung Erwachsener),
  • für die Beförderung von Beifahrern, insbesondere von Kleinkindern (Ausnahme: VAG_LastenRad für Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr; in diesem Falle sind die beförderten Kinder mit dem dafür vorgesehenen Gurt anzuschnallen),
  • für Fahrten, die außerhalb des definierten Nutzungsgebietes enden, sofern die VAG nicht vorab schriftlich die Zustimmung erteilt,
  • zur Weitervermietung,
  • von Fahrern, die unter Einfluss von Alkohol bzw. Drogen stehen (Null-Promillegrenze),
  • bei starkem Wind und stürmischen Wetter oder dem Vorliegen sonstiger Witterungsbedingungen, die die Fahrsicherheit beeinträchtigen könnten. Es ist zu beachten, dass die Auswirkungen der Witterungsverhältnisse für den Fahrer aufgrund der Werbeschilder am Fahrrad stärker als bei einem normalen Fahrrad zu spüren sind. Die Benutzung bei starkem Wind und stürmischem Wetter erfolgt daher auf eigene Gefahr des Kunden.
  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten.
  2. Mit den Mieträdern darf zu keiner Zeit freihändig gefahren werden.
  3. Es ist nicht erlaubt, den Transportkorb des Mietrades in unsachgemäßer Art und Weise zu nutzen, insbesondere darf die zulässige Last von 10 kg bei VAG_Rad nicht überschritten werden. Weiterhin hat sich der Kunde beim Transport von Gegenständen von deren ordnungsgemäßer Befestigung zu überzeugen. Ladeflächen der Transportfahrräder VAG_LastenRad dürfen bis zu einer Maximallast von 50 kg beladen werden.
  4. Es ist untersagt, Eingriffe oder Umbauten am Mietrad durchzuführen oder das Mietrad durch ein anderes Schloss, als das von der VAG bereitgestellte, zu sichern.
  5. Nach Erhalt der Rückgabebenachrichtigung für das benutzte Mietrad darf der Kunde das Mietrad nicht mehr nutzen. Zur erneuten Benutzung des betreffenden Mietrades durch diesen Kunden bedarf es einer erneuten Anmietung.
  6. Sofern ein Kunde ein von ihm angemietetes VAG_Rad Mietrad einem Dritten zur Nutzung überlässt, hat der Kunde sicherzustellen, dass der Dritte die Regelungen der vorliegenden AGB wie ein Kunde beachtet. Der Kunde hat gegenüber der VAG das Handeln des Dritten wie eigenes Handeln zu vertreten. Bei der Überlassung des VAG_Rad Mietrads an einen Dritten ist insbesondere zu beachten, dass dieser das 18. Lebensjahr vollendet hat.
  7. Den Diebstahl eines Mieträdes während der Mietzeit hat der Kunde unverzüglich telefonisch unter 0911 283-2453 an die VAG zu melden.

4.5 Zustand des Mietrades

  1. Vor der Miete muss sich der Kunde mit der allgemeinen Funktionsweise des Mietrades vertraut machen.
  2. Der Kunde ist zudem verpflichtet, vor Fahrtantritt das Mietrad auf Verkehrssicherheit, Funktionstüchtigkeit und Mängel hin zu überprüfen (soweit dies ohne Werkzeuge und Hilfsmittel möglich ist). Insbesondere ist der ordnungsgemäße Zustand der Reifen, Bremsen, Beleuchtung und Reflektoren zu überprüfen. Liegt zu Beginn der Nutzung ein offensichtlicher oder technischer Mangel vor oder tritt dieser während der Nutzung ein, der die Verkehrssicherheit offensichtlich beeinträchtigen könnte, hat der Kunde dies unverzüglich der VAG über die Servicehotline 0911 283-2453 mitzuteilen und die Nutzung des Mietrades sofort zu beenden. Liegt nach Beginn der Miete und vor Fahrtantritt ein Mangel am Mietrad vor, so wird die Miete von der VAG storniert.
  3. Mängel wie beispielsweise Reifenschäden, Felgenschäden oder Gangschaltungsdefekte sind unverzüglich der VAG über die Servicehotline 0911 283-2453 zu melden. Wird das Rad unverschlossen vorgefunden, ist der Kunde verpflichtet, dies telefonisch zu melden.

4.6 Abstellen und Parken des Mietrades

  1. Das Mietrad muss gut sichtbar abgestellt werden. Der Kunde verpflichtet sich bei jedem Abstellen und Parken eines Mietrades dazu, die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuhalten und darauf zu achten, dass durch das Mietrad die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden oder Fahrzeuge und andere Gegenstände nicht beschädigt werden können. In jedem Fall ist zum Abstellen der integrierte Ständer des Mietrades zu verwenden bzw. das Fahrrad in einen dafür vorgesehenen Ständer der entsprechenden VAG_Rad / VAG-LastenRad-Station zu schieben.
  2. Das Mietrad darf insbesondere nicht geparkt oder abgestellt werden:
  • an Verkehrsampeln,
  • an Parkscheinautomaten oder Parkuhren,
  • an Straßenschildern,
  • auf Gehwegen, wenn dadurch eine Durchgangsbreite von 1,50 m unterschritten wird,
  • vor, an und auf Rettungswegen und Feuerwehranfahrtszonen,
  • wenn dadurch die stationäre Werbung eines Dritten verdeckt wird,
  • durch Abschließen an Zäunen von privaten oder öffentlichen Häusern und Einrichtungen,
  • an öffentlichen Fahrradständern,
  • in Gebäuden, Hinterhöfen oder in Fahrzeugen,
  • auf Blindenleitsystemen,
  • an oder vor Briefkästen,
  • vor Toren und Türen oder in deren Schwenkbereich,
  • in oder vor Einfahrten,
  • auf Bahn- und Bussteigen des ÖPNV.
  1. Das Mietrad muss immer korrekt und sicher abgesperrt werden, auch wenn der Kunde es nur vorübergehend parkt. Näheres ist in den FAQ unter https://www.vagrad.de/de/nuernberg/faq/
  2. Dem Kunden ist es untersagt, die Mieträder dauerhaft in Gebäuden, Hinterhöfen, Friedhöfen, Grünanlagen, Parks, in den ausgeschlossenen Bereichen der Flexzone, welche in der NürnbergMOBIL App sowie im Internet auf https://www.vagrad.de/de/nuernberg/standorte/einsehbar ist, oder auf nicht öffentlichem Grund abzustellen. Vorübergehend dürfen die Mieträder nur auf nicht öffentlichem Grund abgestellt werden (geparkt), wenn die Genehmigung des Eigentümers oder Berechtigten vorliegt.
  3. Bei Zuwiderhandlung gegen die Absätze 1 – 4 zahlt der Kunde ein Serviceentgelt (Vertragsstrafe) gemäß dem aktuellen Preisverzeichnis (im Internet unter Fahrradverleih in Nürnberg | Einfach Fahrrad leihen - überall! (vagrad.de)  . Die Regelung zur Haftung nach Ziffer 8.2 bleiben davon unberührt.

4.7 Rückgabevorschriften

  1. Die Rückgabe von Mieträdern außerhalb des definierten Nutzungsgebietes ist nicht zulässig. Das jeweils aktuelle Nutzungsgebiet ist auf der Homepage der VAG oder in der NürnbergMOBIL-App dargestellt.
  2. Das Mietrad ist gut sichtbar abzustellen. Zur Rückgabe muss das Fahrrad an den im Internet bzw. in der App veröffentlichten VAG_Rad / VAG_LastenRad-Stationen verschlossen abgestellt werden.
  3. Alternativ kann das VAG_Rad in einer der Flexzonen Nürnberg, Fürth und Erlangen abgestellt werden. Eine Rückgabe innerhalb dieser Flexzonen ist an jeder öffentlich einsehbaren Straßenkreuzung möglich. Falls vorhanden, sind die Räder bevorzugt an offiziellen VAG_Rad / VAG_LastenRad-Stationen zurückzugeben. VAG_LastenRäder müssen an der Ausleihstation zurückgegeben werden, an der sie angemietet wurden.
  4. Eine Rückgabe erfolgt durch das Schließen des Bügelschlosses. Der Kunde ist verpflichtet sich zu vergewissern, dass das Bügelschloss eingerastet ist. Die Verifizierung der Rückgabe erfolgt digital und wird der VAG sowie bei Anmietung über die NürnbergMOBIL-App auch dem Kunden per Push-Notification mitgeteilt.
  5. Der Kunde ist wegen möglicher Rückfragen durch die VAG verpflichtet, den Rückgabeort bis mindestens 48 Stunden nach Beendigung des Mietverhältnisses benennen zu können.
  6. Sofern der Kunde das Mietrad nicht an einem Ort gemäß der Absätze 1 – 3 abstellt, falsche Angaben zum Standort macht oder vergisst, das VAG_Rad Mietrad abzuschließen, wird ein zusätzliches Serviceentgelt (Vertragsstrafe) entsprechend dem aktuellen Preisverzeichnis (im Internet unter Fahrradverleih in Nürnberg | Einfach Fahrrad leihen - überall! (vagrad.de)) erhoben. Die Regelung zur Haftung nach Ziffer 8.2 bleiben davon unberührt.

4.8 Verhalten bei Unfall

Unfälle sind unverzüglich telefonisch unter 0911 283-2453 der VAG zu melden. Sind außer dem Nutzer auch andere Personen oder das Eigentum Dritter an dem Unfall beteiligt, ist der Kunde verpflichtet, zusätzlich die Polizei zu verständigen. Missachtet der Kunde diese Mitteilungspflicht, so haftet er für die aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstehenden Schäden der VAG.

4.9 Berechnung und Preise

  1. Die Berechnung der Leistungen der VAG erfolgt gemäß den jeweils zu Beginn der einzelnen Nutzungsvorgänge gültigen Preisen gemäß Preisverzeichnis.
  2. Fahren mit Abo-Freiminuten
  • Die jeweilige Startgebühr für VAG_Rad oder das VAG_LastenRad gemäß Preisverzeichnis fällt auch bei bestehenden Freiminuten an.  Die Freiminuten bzw. Gutscheine können für die Nutzung von jeweils einem ausgeliehenen VAG_Rad oder einem VAG_LastenRad verwendet werden. Nach Ablauf der 600 Freiminuten gilt der reguläre VAG_Rad / VAG_LastenRad Tarif.
  • VGN-Abokunden erhalten monatlich automatisch 600 Freiminuten, wenn sie ihr Abo mit ihrem Nutzerkonto in NürnbergMOBIL verknüpfen.
  1. Fahren mit Deutschlandticket-Freiminuten: Deutschlandticket-Kunden erhalten monatlich automatisch 600 Freiminuten, wenn sie ihr Deutschlandticket in der NürnbergMOBIL-App kaufen. Beim Kauf des Deutschlandtickets im VGN-Onlineshop werden die Freiminuten gutgeschrieben, wenn Deutschlandticket-Kunden ihr Abo mit ihrem Nutzerkonto in NürnbergMOBIL verknüpfen. Die VAG_Rad-Freiminuten sind nicht Bestandteil des Deutschlandtickets, sondern werden von der VAG als darauf bezogene freiwillige Leistung gewährt. Ein Anspruch auf Gewährung und Belassung besteht nicht.Fahren mit Freiminutengutscheinen: Im Zuge von Kundenbindungs- und sonstiger Marketingmaßnahmen können VAG_Rad-Freiminutengutscheine in unterschiedlicher Höhe ausgegeben werden. Die Anzahl der Freiminuten wird eindeutig auf dem Gutschein ausgewiesen. Transaktionen, die durch falsch installierte Soft- oder Hardware des Kunden scheitern, werden voll berechnet, wenn der Datentransfer auf der Serverseite vollständig und erfolgreich abgelaufen ist.

5. Dritte Mobilitätsleistungen

5.1 Allgemeines

  1. Die VAG ermöglicht dem Kunden die Buchung teilnehmender Mobilitätsangebote.
  2. NürnbergMOBIL greift dafür insbesondere auf Daten von ausgewählten Dritten zurück. Die VAG überprüft die konkreten Daten von Dritten allerdings nicht und übernimmt für deren Vollständigkeit oder Richtigkeit keine Gewährleistung.
  3. Es obliegt dem Kunden, die Richtigkeit angezeigter Daten zu überprüfen und zu beurteilen, inwieweit er angegebene Schätzungen teilt und die Ergebnisse für seine Zwecke geeignet sind.
  4. Für den Kundensupport ist der jeweilige Anbieter direkt vom Kunden zu kontaktieren. Die VAG übernimmt keinen Kundensupport oder etwaige Erstattungen für die Dienste von Dritten, außer die Problemlösung ist nicht ohne das Zutun der VAG möglich (z.B. technischer Defekt der NürnbergMOBIL-App.

5.2 VAG-Mobilitätspartner

Die Liste der Anbieter wird laufend ergänzt. Aktuell sind folgende Anbieter VAG-Mobilitätspartner mit buchbaren Diensten über NürnbergMOBIL:

 

VAG-Mobilitätspartner können bestimmten Kundengruppen innerhalb der NürnbergMOBIL-App bestimmte eigene Leistungen günstiger oder kostenlos anbieten (z.B. in Form von Freiminuten). Die Höhe der Vergünstigung, kann sich jederzeit ändern.

5.3 Bestellung von Mobilitätsleistungen über NürnbergMOBIL

  1. Voraussetzungen für die Bestellung von Mobilitätsleistungen bei Anbietern über NürnbergMOBIL ist die Anlage eines Nutzerkontos und Anlage einer für die Leistung zugelassenen Zahlart (Siehe Ziffer 2.2).
  2. Abhängig vom entsprechenden Angebot durch NürnbergMOBIL kann der Kunde auswählen, welche angezeigte Mobilitätsleistung er über NürnbergMOBIL verbindlich kostenpflichtig in Anspruch nehmen möchte („Buchungswunsch“). Ein Buchungswunsch ist ein Angebot des Kunden für einen Vertrag über die gewünschte Mobilitätsleistung mit dem jeweiligen Anbieter („Mobilitätsvertrag“). Die VAG kann einen Buchungswunsch des Kunden an betreffende Anbieter weiterleiten, ohne dazu verpflichtet zu sein.
  3. Für die Buchung einer Mobilitätsleistung gelten die Bedingungen des Anbieters. Für bestimmte Anbieter kann die Übermittlung standortbezogener Daten zur Buchung des Angebots erforderlich sein.
  4. Anbieter können ein Mindestalter für die Buchung bestimmter Fahrzeugkategorien verlangen. Bei Nichterfüllung des Mindestalters ist eine Buchung dieser Angebote nicht möglich.
  5. Die Zahlung des Kunden erfolgt grundsätzlich bei der Buchung über die Bezahlfunktion von NürnbergMOBIL. Bei bestimmten Anbietern ist die Nutzung der Bezahlfunktion von NürnbergMOBIL nicht möglich. Dann muss der Kunde für die Zahlung direkt gegenüber dem Anbieter seine Zahlungsinformationen erneut eingeben und seine Zustimmung zur Zahlung erklären.
  6. Die VAG kann eine Antwort des Anbieters für einen Buchungswunsch an den Kunden übermitteln, ohne dazu verpflichtet zu sein. Die bejahende Antwort des Anbieters gilt als Annahme des Buchungswunsches. Ein Mobilitätsvertrag kommt zwischen dem Kunden und dem Anbieter zustande, wenn der Anbieter den Buchungswunsch des Kunden annimmt. Die VAG ist an einem Mobilitätsvertrag nicht beteiligt, außer sie ist selbst Anbieter der Mobilitätsleistung. Für die Durchführung einer Mobilitätsleistung gelten die Bedingungen des Anbieters..
  7. Die VAG kann von dem Anbieter an NürnbergMOBIL übermittelte Daten für die Nutzung einer Mobilitätsleistung nach dafür geltenden Bedingungen (etwa Ticketdaten) nach Erhalt an den Kunden weiterleiten, ohne dazu verpflichtet zu sein.

6. Zahlungsdienstleister

6.1 Allgemeines

  1. Die VAG bedient sich sofern nichts anderes genannt ist zur Abwicklung des e-Payment-Services der in NürnbergMOBIL angebotenen Dienste des Finanzunternehmens LOGPAY Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn. Für diese Abwicklung gelten die unter 6.3 genannten Bedingungen. Sofern die VAG die Zahlungsabwicklung selbst durchführt, gelten die unter 6.2 genannten Bedingungen; für die Bezahlung der telefonischen Anmietung von VAG_Rad gelten zusätzlich die Regelungen unter 6.2.8 mit Tier Mobility SE, Berlin als Zahlungsabwickler für VAG.

6.2 Zahlungsabwicklung durch die VAG

  1. Die Abwicklung aller Zahlungen für das Deutschlandticket ab dem zweiten Laufzeitmonat werden direkt von der VAG übernommen.
  2. Beim SEPA-Lastschriftverfahren sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Bankverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Abonnement erforderlich. Bei diesem Zahlverfahren ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die VAG, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der VAG auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht (8) Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.
  3. Die VAG wird die fälligen Beträge jeweils im Voraus zum vierten (4.) Werktag eines Monats bis auf Widerruf bzw. Kündigung des Abonnements abbuchen. Bei einer Erhöhung der monatlichen Beträge sowie bei Nachberechnungen wird der fällige Betrag unter Berücksichtigung der SEPA-Informationspflichten rechtzeitig bekannt gegeben. Bei abweichendem Kontoinhaber und Besteller haften diese gesamtschuldnerisch für die Einhaltung der Zahlungsverpflichtung.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Bankdaten (insbesondere Kontoinhaber, International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer) und Business Identifier Code (BIC, Geschäftskennzeichen)) mitzuteilen und in das hierfür vorgesehene Formular (SEPA-Lastschriftmandat) einzutragen.
  5. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch die VAG über Einziehungstag und –betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die vorstehende Frist entfällt bei sofortiger Fälligstellung (z.B. Kündigung, Sperre oder Limitüberschreitung).
  6. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Kreditinstitut aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Bankdaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichende Deckung bzw. für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag das jeweils gültige Bearbeitungsentgelt sowie die anfallenden Fremdgebühren der Hausbank zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass die Kosten für die Rückbuchung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger seien als das Bearbeitungsentgelt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
  7. Der Kunde verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Kreditinstitut des Kunden, der Gläubigerbank und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an verkauf@vag.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA- Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an die VAG postalisch zurückschicken muss. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
  8. Bei der telefonischen Anmietung von VAG_Rad ohne Registrierung in der NürnbergMobil-App gelten die Regelungen dieser Ziffer 6.2.1-7 entsprechend mit der Maßgabe, dass TIER Mobility SE die Zahlungsabwicklung für VAG übernimmt und die Einziehung auf ein Konto der TIER Mobility SE erfolgt. Abweichend von 6.2.2 erfolgt die Abbuchung der Kosten für die Anmietung(en) jeweils monatlich nachträglich zur Monatsmitte, spätestens zum 17. eines Monats.

6.3 Zahlungsabwicklung über den e-Payment-Service der LOGPAY

Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Leistungen erfolgt durch LOGPAY, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LOGPAY ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

6.4 Registrierung

  1. Um den e-Payment-Service nutzen zu können, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte in NürnbergMOBIL registrieren:
  • Vorname und Nachname
  • Vollständige Adresse
  • Geburtsdatum
  • E-Mail-Adresse
  • gewünschte Zahlart
  • Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)
  • Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlung)
  • Informationen für die Bezahlung mit ApplePay (im Falle ApplePay)
  • Informationen für die Bezahlung mit GooglePay (im Falle GooglePay)
  • Informationen für die Bezahlung mit PayPal (im Falle PayPal)

Für die Nutzung des e-Payment-Services in Verbindung mit den unter 2.1 genannten Onlinebezahldiensten ist hingegen keine Registrierung erforderlich.

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlart) bei Änderung unverzüglich in seinem persönlichen Nutzerkonto entsprechend zu aktualisieren. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, sind sowohl LOGPAY als auch die VAG berechtigt, den Kunden mit den dadurch jeweils entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.

6.5 Zahlung

Für die Zahlung des gebuchten Dienstes gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.

6.6 Zahlarten und Abrechnung

  1. Der Kunde kann für Bestellungen in NürnbergMOBIL zwischen folgenden Zahlarten wählen:
  • Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
  • Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express)
  • Zahlung per PayPal
  • Zahlung per Apple Pay (nur iOS-Geräte, nicht bei VAG_Rad / VAG_LastenRad)
  • Zahlung per Google Pay (nur Android-Geräte, nicht bei VAG_Rad / VAG_LastenRad)

Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht. Bei bestimmten Diensten oder ÖPNV-Tickets stehen nicht alle Zahlarten zur Verfügung.

  1. Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LOGPAY in der Regel sofort bzw. innerhalb der nächsten fünf Bankarbeitstage nach Bestellung des Dienstes. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die beanspruchten Dienste ist ausschließlich elektronisch über NürnbergMOBIL nur vom Kunden einsehbar und abrufbar.
  2. Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren: Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Nachname, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für einen beanspruchten Dienst erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LOGPAY, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LOGPAY auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular in der App einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LOGPAY über Einziehungstag und -betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass das angegebene Konto über so ausreichende Deckung verfügt, dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Der Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

  1. Zahlung per Kreditkarte: Die Abrechnung der beanspruchten Dienste über das Kreditkartenverfahren ist mit Visa, MasterCard und American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.

Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst

  • Nachname und Vorname des Kreditkarteninhabers
  • Kreditkartentyp (Visa, MasterCard, American Express)
  • Nummer der Kreditkarte
  • Ablaufdatum der Kreditkarte
  • CVC-Code der Kreditkarte

und an den Server der LOGPAY zum Forderungseinzug übertragen.

Das System der LOGPAY überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicherzustellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.

Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.

Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so, dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

  1. Zahlung per PayPal: Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Als nicht-registrierter Kunde bestätigt er die Zahlung. Als registrierter Kunde kann der Kunde alternativ dazu auch eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“) mit LOGPAY schließen, unter welcher der PayPal Account des Kunden mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des nicht-registrierten oder registrierten Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Kunde erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung. Steht die Höhe der Forderung vor der Inanspruchnahme des Dienstes nicht fest, wird ein Betrag in Höhe von 20 Euro auf dem PayPal Konto reserviert. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird das PayPal Konto mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der reservierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Kunden kann in diesem Fall nur dann angenommen werden, wenn die Reservierung erfolgreich ist.
  2. Zahlung per Apple Pay: Für die Bezahlung mittels Apple Pay, ist es erforderlich, dass der Kunde in seiner Apple Wallet ein Zahlmedium hinterlegt hat. Um mittels Apple Pay zu zahlen, wählt der Kunde in der App Apple Pay als Zahlart aus. Zur Auslösung der Zahlung muss der Kunde den Kauf bestätigen. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde die Bestätigung über die Buchung des jeweiligen Dienstes in der App, andernfalls erhält er eine Fehlermeldung.
  3. Zahlung per Google Pay: Für die Bezahlung mittels Google Pay, ist es erforderlich, dass der Kunde in seiner Google Wallet ein Zahlmedium hinterlegt hat. Um mittels Google Pay zu zahlen, wählt der Kunde in der App Google Pay als Zahlart aus. Zur Auslösung der Zahlung muss der Kunde den Kauf bestätigen. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde die Bestätigung über die Buchung des jeweiligen Dienstes in der App, andernfalls erhält er eine Fehlermeldung.

7. Bezahlung über Firmenkonto

7.1 Allgemeines

Neben den unter Punkt 6 dargestellten Zahlungsmöglichkeiten hat ein Kunde (ff. auch als „Mitarbeiter“ bezeichnet) mit privatem Nutzerkonto (siehe Punkt 2.2) als berechtigter Mitarbeiter seines Arbeitgebers nach Freischaltung die Möglichkeit, festgelegte Mobilitätsservices (z. B. Ticketkäufe und VAG_Rad Mieten) über das Firmenkonto seines Arbeitgebers („Firmenkonto“) zu buchen, wobei die anfallenden Kosten bis auf bestimmte Fälle vom Arbeitgeber („Partnerunternehmen“) getragen werden. Nach erfolgreicher Verknüpfung des privaten NürnbergMOBIL-Nutzerkontos mit dem Firmenkonto wird bei jedem Buchungsvorgang das Firmenkonto als alternative Zahlart angeboten. Der Kunde hat somit die Möglichkeit, dass er seine Fahrt privat über sein Kundenkonto oder im Rahmen eines Mobilitätsbudgets für Dienstfahrten über den Arbeitgeber abrechnet. Der Kunde ist für die Klassifizierung der Fahrt als Privat- oder Dienstfahrt selbst verantwortlich.

Es handelt sich lediglich um eine weitere Zahlungsvariante. Im Übrigen – insbesondere zur Nutzung der Mobilitätsdienste – gelten sämtliche sonstigen Regelungen für NürnbergMOBIL

Voraussetzung für die Abrechnung mit dem Arbeitgeber ist

  • ein gültiger Rahmenvertrag zwischen Arbeitgeber des Kunden („Partnerunternehmen“) und der VAG
  • eine erfolgreiche Verknüpfung des privaten Nutzerkontos mit dem Firmenkonto des Arbeitgebers, für den der Rahmenvertrag mit der VAG vorhanden ist.

Welche Leistungen („Mobilitätsservices“) für welche Dauer und bis zu welcher Betragshöhe („Mobilitätsbudget“ bzw. „VAG_Rad-Minutenkontingent“) konkret über das Firmenkonto gebucht werden können, wird individuell zwischen Partnerunternehmen und VAG im Rahmenvertrag festgelegt. Die Nutzung des Firmenkontos für Privatfahrten des Kunden ist ausgeschlossen.

7.2 Verknüpfung Nutzerkonto mit Firmenkonto

Um sein privates Nutzerkonto erfolgreich mit einem Firmenkonto seines Arbeitgebers zu verknüpfen, muss der Kunde aus Sicherheitsgründen in zwei Stufen vorgehen:

  • Verknüpfung in der App: Der Kunde gibt im Menüpunkt Mein NüMO > Konto Plus persönliche Identifikationsmerkmale ein, die er von seinem Arbeitgeber erhält. Die Verifizierungsmerkmale wurden bei Abschluss des Rahmenvertrags individuell zwischen der VAG und dem Partnerunternehmen festgelegt.
  • Freigabe des Arbeitgebers: Stimmen alle Verifizierungsmerkmale überein, wird beim Partnerunternehmen ein Antrag auf Verknüpfung des Nutzerkontos mit dem Firmenkonto eingereicht. Die Freigabe erfolgt automatisch oder manuell durch einen Sachbearbeiter auf Seiten des Partnerunternehmens. Die Freischaltung kann mehrere Werktage dauern, die VAG hat darauf keinen Einfluss.
  • Nach Freigabe durch den Arbeitgeber wird das Firmenkonto für die Nutzung freigeschaltet und der Kunde informiert (Push-Meldung, Email).

7.3 Bezahlung über Firmenkonto

Wurde die Freigabe seitens des Partnerunternehmens erteilt, kann der Kunde bei festgelegten Mobilitätsservices (z. B. Ticketkäufen und VAG_Rad Mieten) das Firmenkonto als zusätzliche Zahlart zur Begleichung der fälligen Beträge auswählen. Neben den ansonsten zur Verfügung stehenden Zahlarten gibt es einen zusätzlichen Button mit der Aufschrift „Firmenkonto“.

Soweit für den berechtigten Kunden ein sogenanntes „Mobilitätsbudget“ vorhanden ist, also ein mit dem Partnerunternehmen vereinbarter finanzieller Rahmen oder VAG_Rad-Minutenkontingent, innerhalb dessen durch den Kunden auf Kosten des Arbeitgebers Mobilitätsservices genutzt werden dürfen, so kann eine Buchung über das Firmenkonto nur erfolgen, soweit das Mobilitätsbudget oder das VAG_Rad-Minutenkontingent durch die entsprechende Buchung nicht überschritten werden.

Soweit ein Buchungsvorgang das Mobilitätsbudget oder VAG_Rad-Minutenkontingent übersteigt, wird das private Nutzerkonto des Kunden mit dem fälligen Betrag belastet. Das gilt auch, wenn der Kunde bei der Nutzung von Mobilitätsservices Strafzahlungen wie Ordnungsgelder verursacht. Der Einzug erfolgt über SEPA oder die hinterlegte Kreditkarte.

7.4 Dokumentation der Buchungen

Alle über das Firmenkonto gebuchten Fahrten werden – genau wie private Fahrten – in der Kauf- / Fahrthistorie der App aufgeführt. Hier kann auch ein PDF zum Buchungsvorgang erzeugt und geteilt / gedruckt werden.

Das Partnerunternehmen erhält über das Hintergrundsystem von NürnbergMOBIL eine detaillierte Aufschlüsselung der vom berechtigten Kunden über das Firmenkonto getätigten Buchungen.

7.5 Aufhebung der Verknüpfung

Die VAG und das Partnerunternehmen sind jeweils jederzeit berechtigt, die Verknüpfung zum Firmenkonto aufzuheben. Gründe für die Aufhebungen können u.a. die missbräuchliche Nutzung des Firmenkontos durch den Kunden oder eine Beendigung des Rahmenvertrags zwischen VAG und Partnerunternehmen sein.

Nach erfolgter Aufhebung der Verknüpfung steht die Zahlart „Firmenkonto“ dem Kunden nicht mehr zur Verfügung. Der Kunde wird hierüber informiert (Push-Meldung, Email).

Sämtliche vor der Aufhebung der Verknüpfung vom Kunden getätigten Buchungen, auch, wenn die entsprechenden Mobilitätsdienste noch nicht genutzt worden sind, bleiben von der Aufhebung unberührt.

8. Haftung von VAG und Kunde

8.1 Haftung der VAG

  1. Die Haftung der VAG ist für sämtliche Leistungen von NürnbergMOBIL und in Bezug auf Dienste der VAG, die über NürbergMOBIL gebucht worden sind, wie folgt beschränkt: Die Haftung der VAG ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf vertragstypische vorhersehbare Schäden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Vorhersehbare vertragstypische Schäden sind solche, die der Vertragspartner bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihm bekannt waren oder die er hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Die Haftung für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist unbeschränkt. Gleiches gilt für die Haftung aus der gesetzlichen Gefährdungshaftung wie z.B. das Produkthaftungsgesetz.
  2. Die VAG haftet nicht für die Leistungen der teilnehmenden Mobilitätsdienstleister.

8.2 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle Schäden, die der VAG aus einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in diesen AGB genannten Pflichten entstehen. Des Weiteren haftet der Kunde der VAG oder den unter Ziffer 5.2 genannten Mobilitätspartnern für Schäden, die der Kunde am Eigentum oder am Besitz der VAG oder den Mobilitätsdienstleistern mindestens fahrlässig verursacht hat. Der Kunde ist für die Folgen von Verkehrsverstößen oder Straftaten, die von ihm während der Nutzung von Diensten begangen werden, haftbar. Er kommt für alle daraus entstehende Kosten auf und stellt die VAG vollständig von etwaigen Forderungen Dritter frei.

9. Datenschutz

Ausführliche Informationen zur Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datenübermittlung sowie zu deinen Rechten finden sich in der Datenschutzerklärung.

10. In-App-Messenger

Mit der Nutzung der NürnbergMOBIL-App stimmt der Kunde einer Kontaktaufnahme durch den VAG-Kundenservice über den in die App integrierten Messenger (Menüpunkt “Nachrichten”) zu. Die Kontaktaufnahme erfolgt dabei nicht zu werblichen Zwecken, sondern dient zur Übermittlung betriebsrelevanter Informationen (z.B. Informationen zu Großereignissen oder Streiks). Der Kunde kann die entsprechenden Kanäle jederzeit deaktivieren. Mehr Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.

11. Zuständigkeitswechsel des Betreibers

Die VAG behält sich vor, NürnbergMOBIL durch eine andere Gesellschaft innerhalb des Konzern Städtische Werke Nürnberg GmbH betreiben zu lassen. Bei einem entsprechenden Betreiberwechsel werden auch die Nutzerdaten an den neuen Betreiber übergeben. Der neue Betreiber wird dann in alle Rechten und Pflichten eintreten und die personenbezogenen Daten verarbeiten.

12. Schlichtung

  1. Außergerichtliche Streitbeilegung bei Online-Käufen: Die Europäische Union hat zur außergerichtlichen Einigung bei verbraucherrechtlichen Streitigkeiten im Bereich „Online-Käufe“ ein Online-Portal eingerichtet. Dieses Portal ist erreichbar über folgenden Link: https://webgate.ec.europa.eu/odr/. Die E-Mail-Adresse des Kundenvertragspartners für NürnbergMOBIL lautet: verkauf@vag.de
  2. Die VAG ist freiwillig der söp, Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V., beigetreten und hat hierdurch ihre grundsätzliche Bereitschaft für ein Schlichtungsverfahren erklärt. Sollte der Kunde mit der Bearbeitung seiner Anfrage unzufrieden sein, kann er sich jederzeit an die söp wenden:

söp – Schlichtungsstelle für den
öffentlichen Personenverkehr e. V.
Fasanenstraße 81
10623 Berlin
https://www.soep-online.de/

13. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand ist Nürnberg.

Zuletzt geändert: Februar 2024

 

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